Stiftungszweck

Gemäß ihrer Satzung ist der Zweck der STIFTUNG KINDER IN AFRIKA, Verantwortung gegenüber notleidenden und hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen in Afrika zu wecken und zur Linderung der Not beizutragen.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung und/oder Durchführung von Maßnahmen zur (Auszug aus §2 der Satzung):

  • Verbesserung der medizinischen Versorgung und der Gesundheitserziehung von Kindern und Jugendlichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Linderung der Not von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht aus Krisengebieten
  • Errichtung und Förderung von Kindergärten, Waisenheimen, Vorschulen, Schulen, Berufsausbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen
  • Ausbildung von Betreuungs- und Ausbildungskräften und die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikation der Berufsausbildung, der Berufstätigkeit sowie der Betreuung und Erziehung von Kinder und Jugendlichen
  • Förderung von Maßnahmen zur Versorgung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen, die möglichst zum Abschluss der Berufsausbildung führen sollen
  • Gewährung von Starthilfen für die berufliche Existenz von Jugendlichen
  • Unterstützung von Waisen und Halbwaisen in Heimen und Familien

Die Stiftung Kinder in Afrika ist eine Organisation bürgerlichen Rechts, unabhängig und kirchlich sowie politisch ungebunden. Sie unterliegt der Staatsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein nach Maßgabe des Stiftungsgesetzes.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die aus den Erträgen des Stiftungskapitals sowie durch Spenden finanziert werden.